Oft werden Mietwohnungen ohne Insektenschutzsystem und nur mit Rollläden ausgestattet.

Wer kennt das nicht wenn im Sommer bei geöffneter Fenster  oder Tür die Insekten den Schlaf rauben. Doch auch im Winter zieht es die Insekten immer mehr in die warmen Räume. Als Mieter stellt sich daher die Frage ob überhaupt die Anbringung von Insektenschutzsystemen in Mietwohnungen erlaubt ist.

Die rechtliche Lage:

Ein klares Ja, es dürfen selbstverständlich auch Insektenschutzsysteme an einem Mietobjekt angebracht werden. Dies entschied auch das Gericht (§858 BGB, AG Springe, Urteil v. 20.12.2010, 4 C 292/09). Eine Mieterin hatte Insektenschutzgitter an der Mietwohnung angebracht und der Vermieter hatte sie entfernt. Danach kam es zum Streit und das Gericht gab der Mieterin Recht, da Insektenschutzsystem zum „ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ gehören. Somit dürfen auch Mieter Insektenschutzsysteme an Ihrer Mietwohnung anbringen.

Jedoch sollte natürlich auf einiges geachtet werden. So darf durch die verschiedenen Insektenschutzsysteme das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht verändert werden. Natürlich sollten die Insektenschutzsysteme ohne Bohren angebracht werden. Bei den verschiedenen Spannrahmen ist soweit unproblematisch da diese in jedem Fall ohne bohren angebracht werden. Insektenschutzrollos, Vertikalrollos und auch Drehtüren sollten statt Schrauben mit einem Doppelklebeband montiert werden. Wenn später das Insektenschutzrollo entfert wird, so können auch die Klebestreifen mit ein wenig Spülmittel rückstandslos entfernt werden.

Doch auch wenn ein Präzedenzfall für die Anbringung der Insektenschutzsysteme existiert, so ist es empfehlenswert den Vermieter vorher zu fragen. Ein gutes Argument ist, dass der Wert des Mietobjekts steigt da die Fliegengitter oft Maßanfertigungen sind und nicht weiterverwendet werden können.